Intensivberatung und Prozessbegleitung durch Unternehmensberater/in

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das
Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen
Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht
festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.